Sicherheit im Griff.

Auf die Sicherheit legen wir grössten Wert. Unsere Experten analysieren und dokumentieren potenzielle Gefahren an Krananlagen und Hebezeuge. Risiken werden bewertet anhand der Eintrittswahrscheinlichkeit und deren Auswirkung auf Mensch und Maschine. Personenunfälle und Sachschäden können verhindert werden durch professionelle Beratung.

Gefährdungen

Krane und Hebezeuge aller Art sind in Industrie und Gewerbe weit verbreitete Hilfsmittel für den Lastentransport sowie für Montage- und Wartungsarbeiten. Die Erfahrung zeigt, dass die Gefahren beim Einsatz von Kranen und Hebezeugen nicht zu unterschätzen sind. Zu den grössten Gefahren zählen:

  • Kein Instandhaltungskonzept vorhanden


  • Mangelnde Schulung der Mitarbeitenden


  • Nicht fachgerechte Eigenkonstruktionen die zum Anschlagen von Lasten eingesetzt werden


  • Die Sicherheitsausrüstung entspricht nicht dem aktuellen Stand der Technik


  • Fehlende Beschriftung und Markierung


  • Kritische Distanzen von Kran zu Gebäude oder Einrichtungen wie Hochregallager, Rohrleitungen, Maschinen usw.


  • Verschleiss an der Konstruktion und Anlagenkomponenten


  • Schäden bei der Verbindung Gebäude-Konsole-Kran


  • Schäden an der Gebäudestruktur


  • Arbeitsprozesse sind nicht optimal gestaltet

Gesetzliche Grundlagen

Die Bestimmungen über die Instandhaltung von Krananlagen, Hebezeugen und Anschlagmitteln basiert auf folgenden, gesetzlichen Grundlagen:
 

Verordnung über die sichere Verwendung von Kranen (Kranverordnung):


Art. 4 Grundsätze
 


Krane dürfen nur in sicherem Zustand betrieben werden. Sie sind so zu transpor­tie­ren, aufzustellen, instandzuhalten und zu demontieren, dass Personen nicht ge­fähr­det werden. Die Angaben des Herstellers sind zu beachten.


Die Montage und Demontage von Kranen sowie Instandhaltungsarbeiten an Kra­nen dürfen nur von Personen ausgeführt werden, die dafür ausgebildet sind.


Art. 15 Krankontrollen
 


Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber muss die Krane regelmässig nach den anerkannten Regeln der Technik auf ihren betriebssicheren Zustand kontrollieren las­sen oder sich vergewissern, dass diese Kontrollen durchgeführt wurden.


Die Kontrollen müssen von Personen durchgeführt werden, die dafür ausgebildet sind.


 

EKAS-Richtlinie 6512 (Arbeitsmittel):


Art. 32b Instandhaltung von Arbeitsmitteln 


Arbeitsmittel sind gemäss den Angaben des Herstellers fachgerecht in Stand zu halten. Dabei ist dem jeweiligen Einsatzzweck und Einsatzort Rechnung zu tragen. Die Instandhaltung ist zu dokumentieren.


Kostenloser "Kran Check-Up"

Stellen Sie sicher, dass Ihre Krananlagen sicher und geprüft sind. Als Kranspezialist erkennen wir Mängel und Sicherheitsrisiken meist auf Anhieb. Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung und profitieren Sie von unserer kostenlosen Dienstleistung.
 

  • Wir beurteilen Ihre Industriekrane, Hebezeuge, Anschlagmittel und PSA


  • Wir beraten Sie hinsichtlich Ihrer gesetzlichen Verpflichtungen


  • Wir erarbeiten für Sie ein massgeschneidertes Instandhaltungskonzept


Der "Kran Check-Up" ist zudem eine optimale Gelegenheit, um sich gegenseitig kennenzulernen und mögliche Einsparpotentiale aufzudecken.

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