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BIFAG Hebe- und Fördertechnik AG
Büntenstrasse 23
CH - 5436 Würenlos
tel 056 - 424 30 74
mail Kontakt

Wir nehmen Ihnen eine Last ab!

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Unser Dienstleistungsangebot umfasst sämtliche Arbeiten, welche den unfall- und störungsfreien Betrieb, eine hohe Verfügbarkeit sowie eine lange Lebensdauer von Krananlagen und Hebezeuge sicherstellen.

Unser Name und unsere Dienstleistung steht für:

SICHERHEIT - ZUVERLÄSSIGKEIT - ERFAHRUNG

 

Kranverordnung

Seit dem 1. Oktober 2007 ist die revidierte "Verordnung über die sichere Verwendung von Kranen" in Kraft. Gemäss dieser Kranverordnung ist der Kranbetreiber für die regelmässige Instandhaltung aller Krananlagen inklusive der Lastaufnahmemittel verantwortlich. Die Instandhaltung muss gemäss den Angaben des Herstellers erfolgen und darf nur von Personen ausgeführt werden, welche über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen. Alle Instandhaltungsmassnahmen eines Krans müssen in einem Kranbuch dokumentiert werden.

Kranverordnung für Industriekrane auf der SUVA-Homepage